Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.03.2008 - 15 N 06.168 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Zulässigkeit; fehlende Antragsbefugnis (Bewirtschaftung von Grünland neben Wohnbebauung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 15 N 06.168
Die bloße Bezeichnung eigener Belange und die Behauptung, es liege eine Rechtsverletzung vor, reichen nicht aus (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215, 218 f.). - VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Normenkontrollantrag eines Wohnungseigentümers ist unzulässig
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 15 N 06.168
... der Gemarkung ... hier grundsätzlich als abwägungserhebliches Interesse anzuerkennen ist, fehlt dem Antragsteller eine Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, da er Antragsteller nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt hat, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az. 1 N 03.983). - VGH Bayern, 20.03.2008 - 15 NE 07.889
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; keine …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 15 N 06.168
Mit Schreiben vom 4. April 2007 beantragte der Antragsteller, den Bebauungsplans "..." OT ... bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung außer Vollzug zu setzen (Az. 15 NE 07.889).
- VGH Bayern, 20.03.2008 - 15 NE 07.889
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; keine …
Mit Schreiben vom 18. Januar 2006 ließ der Antragsteller einen Normenkontrollantrag stellen und beantragte, den Bebauungsplan "Gassenfeld II" OT Mörgen unwirksam zu erklären (Az. 15 N 06.168).Mit Urteil vom 20. März 2008 wurde der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren Az. 15 N 06.168 abgelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird den Tatbestand des Urteils im Verfahren Az. 15 N 06.168, die Gerichtsakte sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
Der Normenkontrollantrag in der Hauptsache (Az. 15 N 06.168) wurde durch Urteil vom 20. März 2008 abgelehnt.